Thema:
Re:Bezahlte Freistellung? flat
Autor: Adema
Datum:06.03.18 15:54
Antwort auf:Bezahlte Freistellung? von Sunspecter

>Es gibt ja in den meisten Verträgen diesen Punkt unter "Kündigung", der besagt, dass das Unternehmen den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge von der Tätigkeit freistellen kann. Wenn die Kündigungsfrist also 3 Monate beträgt, wirste auch 3 Monate bezahlt, gleichzeitig freigestellt und kannst highlife machen.
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>Ich frage mich da immer: Warum? Wenn ich jetzt im Job morgen kündige, warum sollte mein Arbeitgeber mich drei Monate bezahlt freistellen? Warum ist das in Verträgen verankert?
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>Und ist das eher die Regel oder die Ausnahme? Könnte ich da also mit der Bitte um bezahlter Freistellung bei der Personalabteilung antanzen, nachdem ich gekündigt habe? Oder sagen die dann: lol, alter, nice try!


Die stellen dich frei, wenn sie dir kündigen, andersrum isses doch eher unwahrscheinlich.


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