Thema:
Re:Direktionsrecht nt flat
Autor: Dr. Robotnik
Datum:02.03.18 09:34
Antwort auf:Re:Direktionsrecht nt von Fieldy

>Im Grunde hast Du recht. Aber: Warum verständigt man sich im Bewerbungsverlauf auf gemeinsame Ziele? Ich habe ganz deutlich gemacht, was ich will und vor allem, was ich eben nicht mehr will. Wenn ich jetzt aber doch genau das, was ich nicht mehr will, machen muss, dann kann man das nicht mehr nur damit argumentieren, dass es eine Anordnung vom AG ist. Natürlich ist sie das. Aber einfach nur sagen: "Ja, ist eine Anordnung, musste machen!" ist meiner Meinung nach zu kurz gedacht und hat mit Sicherheit keinen motivierten AN zur Folge, der gerne ins Büro kommt. Vor allem finde ich das einfach nur unfair.

Natürlich habt ihr beide recht. Motivieren tut es dich nicht, aber das Direktionsrecht gilt.
Letztendlich bleibt dir die Wahl zwischen: "In den sauren Apfel beißen" und "neue Stelle suchen".
Das dumme für dich: Ein AG-Wechsel nach wenigen Wochen sieht natürlich extrem doof aus im Lebenslauf.
Insofern finde ich das extrem schade. Aber eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.


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