Thema:
Re:Tipps für Layout Lebenslauf flat
Autor: spielervier
Datum:27.02.18 13:17
Antwort auf:Tipps für Layout Lebenslauf von Fohlenfan77

Ich hatte erst letzten Freitag einer Schulung zum Thema Lebensläufe und Angaben. Dein bester Freund das AGG (Gleichstellungsgesetz). Danach dürfen Kriterien aus dem Bereich Alter, Geschlecht, Sexuelle Vorlieben / Gesinnung, Herkunft keinen Einfluss mehr auf die Auswahl eines Kandidaten haben.
Heißt für dich: Foto? Geburtsdatum? Geschlecht? Familie? Hobbys?
Lückenlos? Alles nicht mehr notwendig. Du darfst in einem Vorstellungsgespräch streng genommen danach auch nicht mehr gefragt werden.

Falls du doch gefragt und abgelehnt wirst freu dich, dann darfst du binnen 3 Wochen einem Gericht erklären, dass du dich auf Grund dieser Kriterien (Fragen) ungerecht behandelt fühlst und glaubst, dass du deswegen nicht genommen wurdest und bittest lieb un Schadensersatz in Höhe von 3-12 Monatsgehältern.

Streng genommen reicht es schon, wenn der Titel der Ausschreibung "Buchhalter" und nicht "Buchhalter / Buchhalterin" ist. Aber das ist ein anderes Thema.

Ausnahme wäre aber möglich, z.B. wenn jemand gezielt ein Model für Damenmode ab Konfektionsgröße 46 sucht. Da liegt dann ein valider Grund vor, auf einige dieser "Merkmale" einzugehen.

Von daher: Lebenslauf muss eigentlich nur noch alles berufliche beinhalten. Tätigkeit, Schulungen, Ausbildung. Alles andere ist Bonus.


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