Thema:
Re:Schlechter Vergleich flat
Autor: Xtant
Datum:26.01.18 23:37
Antwort auf:Re:Schlechter Vergleich von Doki Nafaso

Vorweg: jetzt wirds natürlich arg theoretisch. :)
(und rein logisch-moralisch gebe ich dir recht)

Aber rechtlich... Willenserklärung, Willensabgabe usw., vor allem aber auch das Prinzip des Zug-um-Zug-Geschäfts.

Der Friseur ist in die Vorleistung gegangen, jetzt kann er von dir die sofortige Bezahlung verlangen. Und zwar tatsächlich passend. Zwar steht das nirgends so im Klartext im Gesetz, das bedeutet aber auch, dass nirgendwo steht, dass der Dienstleister/Verkäufer zur Bereithaltung von immer passendem Wechselgeld verpflichtet wäre. Sprich: Der Kunde kann seinen Part des vetrages nur  erfüllen, wenn er es passend gibt oder den Rest herschenkt.

Beim Paket abholen wird nix abgeholt, dafür bekommt der Dienstelister halt auch kein Geld, auch wenn das den russischen Fahrer nicht die Bohne interessieren dürfte. ;)


< antworten >