Thema:
Re:Empfehlungsschreiben von Noch-Kunden flat
Autor: Matt
Datum:23.12.17 01:58
Antwort auf:Re:Empfehlungsschreiben von Noch-Kunden von Cerberus

>Wie meinst du das? Das liest sich hier nämlich für mich anders:

Mein AG kann ja zumindest bezeugen, dass ich ordnungsgemäße gearbeitet habe, mein Verhalten einwandfrei war etc.

Die genauen Inhalte, kennt jedoch mein Kunde wesentlich besser. Daher liegt bei mir die Referenz zum Kunden nahe. Wenn du z.B. Einkäufer bist, würde ich alles, was eine Nähe zum Kunden darstellt, tunlichst unerwähnt lassen. Daraus könnte man interpretieren, dass dem Kunden zu hohe Preise bezahlt wurden. Sprich, es kommt auch immer auf die Tätigkeit an.


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