Thema:
Muss nicht unbedingt was mit Geiz zu tun haben! flat
Autor: HaPe (deaktiviert)
Datum:22.12.17 11:03
Antwort auf:Was sind die Leute geizig... von Xtant

Ein Müllmann vor Gericht – weil er an Weihnachten Geld von Bürgern angenommen haben soll. Aber darf er das grundsätzlich nicht? „2013 waren für die Mitarbeiter des AWM wie für alle Beschäftigten der Landeshauptstadt München einmalige Sachspenden im Wert von maximal 15 Euro erlaubt“, sagt Helga Seitz, Sprecherin der Abfallwirtschaftsbetriebe. Bargeld anzunehmen war den Müllmännern dagegen ausdrücklich „nicht erlaubt“. Ähnlich war die offizielle Regelung im vergangenen Jahr: „2015 durften pro Person und Jahr einmalig Gutscheine und Sachgeschenke bis zu einem Höchstwert von 25 Euro angenommen werden“, sagt Seitz. Anerkennung und Wertschätzung für die Müllmänner sei erfreulich, Trinkgelder aber verboten. Plätzchen, Lebkuchen oder auch Getränke, soweit nicht über 25 Euro im Wert, dürfen aber angenommen werden.

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