Thema:
Boah... Käuferin will nicht zahlen. flat
Autor: Zinkhal
Datum:13.12.17 19:03
Antwort auf:Frage an Ebay-Profis, bitte dringend um Antwort von Kiddo

Vorweg, ich bin mir unsicher, ob Sie die Wahrheit sagt. Letztendlich kann ich das nicht beurteilen. Bin ich ein Arsch, weil ich auf Abnahme bestanden habe und keine Rücksicht auf Ihre (vermeintliche) Situation nehme? Ist es nur eine Masche? Gerade die letzte Nachricht ist super dreist. Bin echt am überlegen, ob ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantrage, aus Prinzip. Der Wert ist hierbei von untergeordneter Bedeutung und juckt mich eigentlich nicht. Nur ist es einfach eine Schweinerei, wie manche durchs Leben laufen und damit anscheinend immer durchkommen.

Verkauft wurde übrigens eine PSTV.

Zeitgleich(!) mit Beendigung der Auktion erhielt ich folgende Nachricht:

Hallo. Tja.... Ich habe ihr Angebot ersteigert. Aber.... Ich habe falsch, total falsch geboten, das war ein dummes Versehen von mir. Nun habe ich eine Frage..... Ist wirklich nur eine Frage..... Muss ich den Artikel bezahlen, oder besteht evtl die Chance, dass sie den Artikel noch mal einstellen????
Wollte wirklich nur ganz nett fragen. LG


Meine Antwort:
Hallo,

Ihr Angebot wurde am 08.12.2017 um 16 Uhr abgegeben (nachzulesen in der Gebotsübersicht). Wenn ein Versehen vorlag, war meiner Meinung nach genug Zeit, um dieses zu korrigieren. Warum Sie mir erst zeitgleich mit Beendigung der Auktion schreiben, erschließt sich mir nicht. Hätten Sie vorher Bescheid gegeben, hätte man das Gebot sicherlich im beiderseitigem Einvernehmen zurücknehmen können.

Aufgrund der oben dargestellten Tatsache bin ich jedoch nicht dazu bereit, von dem zwischen uns geschlossenen Kaufvertrag abzuweichen und werde folglich auf die Zahlung und die Abnahme des Artikels bestehen. Den Artikel neu einzustellen ist ein Zeitfaktor, den ich, ohne das ich etwas falsch gemacht habe, nicht bereit bin aufzubringen.

Ich erwarte Ihre Zahlung bis zum 15.Dezember 2017.

Mit freundlichen Grüßen


Jetzt kommt die Mitleidsnummer:
Kein Problem. Das Geld geht pünktlich auf Ihr Konto. Habe nur freundlich nachgefragt.
Und nur zur Erklärung, warum mir erst nach Zuschlag aufgefallen ist, dass ich falsch geboten habe, ist, dass ich der Meinung war, eine günstige PS4 ersteigert zu haben. Ich habe nicht viel Rente, und wollte meinem Enkel eine Freude machen.
Aber dann stellte ich leider fest, dass es sich nicht um eine PS4 handelt. Das war der Grund.
Das war jetzt nur zur Erklärung, warum mir das erst jetzt aufgefallen ist.
Ich rechnete auch nicht mit ihrem Verständnis.
War meine eigene Schuld. Bin wohl zu alt für Ebay. Jetzt bekommen sie selbstverständlich ihr Geld.


Ich:
Tut mir leid für Sie, aber die Beschreibung und Bilder waren eindeutig.
Sobald Sie den Artikel bezahlt und anschließend erhalten haben, können Sie meine Bilder und Artikelbeschreibung 1:1 übernehmen und den Artikel selber zum Verkauf einstellen. Der finanzielle Schaden sollte sich dann in Grenzen halten.

Sie:
Hallo. Ich noch mal. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich nicht in der Lage bin, das Geld zu überweisen. Meine Rente ist aufgebraucht, weil ich meinen Enkelkinder jetzt Kleinigkeiten zu Weihnachten gekauft habe. Eine schlechte Bewertung werde ich sicher von Ihnen bekommen. Allerdings möchte ich Sie bitte, ob Sie mit einer Aufwand Entschädigung von 10€ einverstanden wären. Ich würde mich sehr über eine positive Antwort freuen. Ansonsten möchte ich mich noch mal in aller Form, für meine Dummheit entschuldigen. LG


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