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Autor: | Kilian | ||
Datum: | 07.12.17 00:11 | ||
Antwort auf: | Re:Steuerprogramm & Doppelte Haushaltsführung? von Zinkhal | ||
Hi, danke! Das werde ich mir gleich anschauen. :) Da du schon mal da bist, darf ich dir auch noch eine Frage dazu stellen? Ich hoffe, das geht in Ordnung... Was würdest du sagen: Kann ich für neu benötigte Einrichtungsgegenstände (Bett, Küchenausstattung, Fernseher etc.) auch eine eidesstattliche Erklärung + entsprechendem Bankauszug anstelle einer konkreten Quittung abgeben - auch wenn der Bankauszug keine genaueren Angaben zu den gekauften Gegenständen macht (bspw. „Ikea Regensburg: -782,74€“)? Alle Gegenstände bekomme ich gar nicht mehr aufgelistet; mir geht’s jetzt nur um die größten Posten (Bett, TV, Mobiliar)... PS: Regensburg wäre hier Ort des Zweitwohnsitzes, d.h. es ließe sich evtl. daraus schon eine Zweckbestimmung der gekauften Gegenstände für den Zweitwohnsitz postulieren. Gangbar? |
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