Thema:
Re:Fragen noch... flat
Autor: BOBELE
Datum:06.12.17 10:16
Antwort auf:Re:Fragen noch... von Topper Harley

>
>>Wenn es dann EXTREM hart auf hart kommt, der Arbeitgeber den Vertragsabschluss durch Zeugen nachweisen kann und darüber hinaus noch, dass ihm Schaden entstanden ist durch Dein Nichterscheinen (Annahme eine Auftrages, den er dann nicht erfüllen konnte, weil Deine eingeplante Arbeitskraft gefehlt hat), endet das am Ende noch mit einer Klage und Schadenersatzforderungen.
>>
>>Ich würde an Deiner Stelle mal einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen, damit Du sicher bist, nichts zu übersehen.
>>
>Jetzt übertreibst du es aber. Klar kann er noch absagen. Im Zweifel lässt er sich Krankschreiben, 2 Wochen Kündigungsfrist. Da kann keiner was machen dagegen.


Eben wegen solcher "Expertisen" empfehle ich, mal nen Anwalt zu fragen. Zwei Wochen Kündigungsfrist wäre eine verkürzte Kündigungsfrist in einer Probezeit, ohne eine solche (und ggf. tarifliche Regelungen) sind wir dann schon bei vier Wochen zum 15. oder Monatsletzten. Und Krankschreiben ist auch nur eine mässig schlaue Idee, wenn man auf der anderen Seite schon einen anderen Job antreten will. Keine Lohnfortzahlung in den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses, ein Arbeitgeber, der ggf. den MDK einschaltet, wenn eine Kombination aus Krankschreibung und Kündigung ohne Arbeitsantritt erfolgt...

Klar, ob der Arbeitgeber sich den Stress antut, ist fraglich und vielleicht, wie T-Phobos schreibt, eher unwahrscheinlich. Aber bei einem kleinen Arbeitgeber, wo der Inhaber vielleicht ein Streithansel ist und sich ungern auf der Nase rumtanzen lässt... wer weiss? Kann man riskieren, man kann sich aber auch rückversichern und was machen, was einem am Ende nicht vor die Füße fällt. Ausreichend Tips für eine offene und vermutlich zielführende Kommunikation gabs hier ja genug. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass "Vertrag noch nicht unterschrieben" und "erst mal schauen und dann absagen" unter Umständen nicht geht, weil schon ein rechtswirksamer Vertrag bestehen könnte. Vor allen Dingen, wenn das Gespräch mit "den drei Chefs" geführt wurde. Das sollten genug Zeugen sein für den Arbeitgeber.


< antworten >