Thema:
Re:Fragen noch... flat
Autor: T-Phobos (deaktiviert)
Datum:06.12.17 10:02
Antwort auf:Fragen noch... von BOBELE

>Ist im Vertrag eine Probezeit vorgesehen? Wurde das Gespräch unter Zeugen geführt, insbesondere auf Arbeitgeberseite?
>
>Weil: Wenn Du sagst, ihr hättet Euch auf einen Termin zum Arbeitsantritt geeinigt, dann hört sich das so an, als sei bereits ein gültiger Anstellungsvertrag zustande gekommen. Der bedarf nämlich keineswegs zum Abschluß der Schriftform. Er muss nur später mal verschriftlicht werden. Du bist also ggf. schon jetzt angestellt und müsstest erst mal die Arbeit aufnehmen und dann ordentlich kündigen... da kommts dann drauf an, ob Du an gesetzliche, tarifliche oder individuelle Fristen aufgrund einer Probezeit gebunden bist.
>
>Wenn es dann EXTREM hart auf hart kommt, der Arbeitgeber den Vertragsabschluss durch Zeugen nachweisen kann und darüber hinaus noch, dass ihm Schaden entstanden ist durch Dein Nichterscheinen (Annahme eine Auftrages, den er dann nicht erfüllen konnte, weil Deine eingeplante Arbeitskraft gefehlt hat), endet das am Ende noch mit einer Klage und Schadenersatzforderungen.
>
>Ich würde an Deiner Stelle mal einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen, damit Du sicher bist, nichts zu übersehen.



Bullshit. Die Chance dass das passiert ist ungefähr 0,01%. Auf den bürokratischen Aufwand hat kein Unternehmen Bock und sowas habe ich in 20 Jahren Berufslaufbahn auch noch nicht gesehen.


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