Thema:
Re:Fragen noch... flat
Autor: Topper Harley (deaktiviert)
Datum:06.12.17 09:18
Antwort auf:Fragen noch... von BOBELE


>Wenn es dann EXTREM hart auf hart kommt, der Arbeitgeber den Vertragsabschluss durch Zeugen nachweisen kann und darüber hinaus noch, dass ihm Schaden entstanden ist durch Dein Nichterscheinen (Annahme eine Auftrages, den er dann nicht erfüllen konnte, weil Deine eingeplante Arbeitskraft gefehlt hat), endet das am Ende noch mit einer Klage und Schadenersatzforderungen.
>
>Ich würde an Deiner Stelle mal einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen, damit Du sicher bist, nichts zu übersehen.
>

Jetzt übertreibst du es aber. Klar kann er noch absagen. Im Zweifel lässt er sich Krankschreiben, 2 Wochen Kündigungsfrist. Da kann keiner was machen dagegen.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname