Thema:
Re:Im Zweifel ist es keine Straftat... flat
Autor: Fieldy
Datum:05.12.17 16:40
Antwort auf:Re:Im Zweifel ist es keine Straftat... von Xtant

>Du hast mich missverstanden. Bzw. sind deine Ausführungen IMO arg theoretisch.
>
>Gleichzeitig hat die Post nämlich auch eine gewisse Sorgfaltspflicht oder wie man das  rechtlich auch immer nennen mag. Sprich: betrüger versuchen so widerrechtlich an Pakete ranzukommen. Und Paketbetrug ist nun alles andere als ein rein theoretischer Vorgang. Es sollte also von einem gewissen allgemeinen Interesse sein (und somit auch rechtlich relevant?), dass die Post nicht jedem Hinz und Kunz mit irgendeinem Wisch die Pakete aushändigt.


Entweder Du hast die Vollmacht, oder Du hast sie eben nicht. Wie will denn die Post sicherstellen, dass die Vollmacht auch legitim ist? Bei dem Empfänger anrufen? Natürlich kann Sie im Umkehrschluss aber auch nicht ausschließen, dass die Vollmacht wirklich von besagtem Hinz und Kunz ausgefüllt wurde, um sich widerrechtlich das Paket aushändigen zu lassen.

Und im konkreten Fall liegt ja eine Einwilligung des Empfägers vor.


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