Thema: |
|
||
Autor: | 17383 | ||
Datum: | 02.12.17 18:21 | ||
Antwort auf: | Laut AGB verbietet Sky Go das! von HaPe | ||
>>Würde natürlich auch was zahlen. > >Selbst bei Netflix und Amazon, die das Sharing in gewissen Teilen akzeptieren, ist sowas nicht toleriert. > >Grundsätzlich gilt bei allen Diensten, dass die Sache im privaten Rahmen bleiben muss. So heißt es in den AGB an anderer Stelle: „Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, die über den Dienst angesehen werden, stehen ausschließlich für Ihre persönliche und nicht-kommerzielle Nutzung zur Verfügung“. > >[https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article145792726/Ist-das-Teilen-eines-Netflix-Zugangs-illegal.html] Ich hoffe für Snatcher mal, dass er das schon wusste :-D |
|||
< antworten > | |||