Thema:
Re:Wieso gibt es bei zu schnell Fahren kein Unrechtsbewu flat
Autor: Pezking
Datum:03.11.17 09:11
Antwort auf:Wieso gibt es bei zu schnell Fahren kein Unrechtsbewusst von K!M

>sein? Sieht man mal wieder gut im Hui Pfui Thread. Da wird dann gleich mit den eigenen Verstößen geprahlt.

Michel wurde mit 6 km/h zuviel geblitzt, und vor Toleranzabzug ist er wohl etwa 80 in einer 70er-Zone gefahren.

Das nur mal als Kontext für diejenigen, die den Hui-Pfui-Thread nicht kennen.

Deine Anklage hier deutet eher auf "80 inner Spielstraße gefahren und nicht erwischt worden, hähä!" hin.

>ob es Ausreden gibt, die nicht asozial sind?

Klar, jede Menge. Das liegt in der Natur von Sachen, die so variabel sind wie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Es ist stets ein gutes Stück weit subjektive Ermessenssache, welches Limit wo gilt. Also auf Seiten der (kommunal-)politischen Entscheidungsträger, die bestimmen, wo wie schnell gefahren werden darf. Und es kommt hierbei ja auch regelmäßig zu Veränderungen.

Gleiches gilt für Bußgelder: Welche Höhe ist wofür angemessen? Auch das ist im Fluss, es kommt immer wieder zu Verschärfungen. Die man subjektiv nicht allesamt automatisch als angemessen erachten muss.

Daraus ergibt sich zwangsläufig ein Gebilde, über dass sich vorzüglich streiten lässt und das deshalb kein fixes Unrechtsbewusstsein zulässt. Nichts ist allgemeingültig, vieles intuitiv. Wer ein Tempolimit übersieht, fährt so weiter, wie er es aufrichtig für angemessen hält - und das kann eben leicht zu schnell sein. Natürlich bekommt man dann keine Schuldgefühle, sondern denkt sich eher nur: "Dumm gelaufen!".

Und natürlich ist es erlaubt, Bußgelder als unangemessen hoch zu erachten. Damit streitet man ja nicht ab, zu schnell gefahren zu sein. Denn auch hier gilt, wie gesagt: Alles subjektiv, alles im Fluss, nichts ist automatisch intuitiv nachvollziehbar.

Rechtliche Regeln bewirken halt nicht generell nicht gleich einen moralischen Konsens.


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