Thema:
Re:Bei Schweizer Firma einsteigen flat
Autor: Rocco
Datum:01.11.17 16:12
Antwort auf:Bei Schweizer Firma einsteigen von Phil

Das Wichtigste vorweg, du musst ein paar Hundert Euro in die Hand nehmen und dich an einen Steuerberater wenden.

Sind deine Partner bereits vor Ort und können die Gründung vornehmen, dann sehe ich sicher irgendwo den Sinn mit der Schweiz. Als Ausländer bräuchtest du eine B-Bewilligung, um in der Schweiz zu arbeiten. Dein Arbeitgeber (ergo deine Partner, welche die Firma zuvor dort gründen) muss das im entsprechenden Kanton beantragen. Du musst außerdem ein Bankkonto eröffnen und sowieso vor Ort vorbeifahren um für die Bewilligung eine Unterschrift zu leisten.

Ich war mal CTO für ein Mini-Startup in Basel. Der ganze obengenannte Aufwand, der da betrieben wurde, um vor allem um die deutsche Lohnsteuer herumzukommen war durchaus grauzonig und mit mehr Umstand als gedacht verbunden. Für den Schweizer ist das alles kein Problem, für dich als Deutscher mit deutschem Wohnsitz, IMHO eher nachteilig. Ich hatte gemeinsam mit meinem Steuerberater auch viel Stress den ausländischen Verdienst für mich günstig beim Finanzamt anzumelden, da es schwierig war, vom Finanzamt geforderte Informationen aus der Schweiz zu besorgen. Mein erster Impuls wäre daher -> werde kein Arbeitnehmer in der Konstellation aber vielleicht lief auch einfach viel schief bei mir.

Es spricht aber so oder so nichts dagegen, dass du dich als Deutscher an einer Schweizer Firma beteiligst. Du könntest auch operativ als (deutscher) Freiberufler Rechnungen an das Schweizer Unternehmen schreiben (Vorsicht wg. Scheinselbständigkeit).

Eine weitere Variante könnte sein, dass du in Deutschland eine UG/GmbH gründest und sich dann deine Firma an dem Schweizer Unternehmen beteiligt. Rechnungen schreibt dann ebenfalls deine Firma, wenn du irgendwas operativ erledigst bzw. sie erhält die potentiellen Gewinnausschüttungen, die du dann steuerbegünstigt erstmal parken kannst und nicht sofort zu großen Teilen in deiner Einkommenssteuer verschwinden. Generell würde ich für das Operative dann einen Rahmenvertrag/Servicevertrag zwischen beiden Unternehmen vereinbaren.

Aber wie gesagt, ohne einen kompetenten Steuerberater würde ich sowas heutzutage auf keinen Fall nochmal machen.

Greets
Rocco


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