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Autor: | Moosmann | ||
Datum: | 21.10.17 07:21 | ||
Antwort auf: | Dinge, die Ihr schon immer mal erklärt haben wolltet 166 von Bandit | ||
Kann mir jemand erklären, warum viele dieser Kieferorthopäden Praxen "Gemeinschafts-Behandlungsräume" (also z.B. 4 Behandlungs-Stühle in einen Raum) haben, wo man als Patient den anderen behandelten Patienten "zuschauen" kann (und umgekehrt) anstatt abgetrennte diskrete Behandlungsräume wie bei einen Zahnarzt ? Ich habe erstmal eine Praxis "suchen" müssen, die eine entsprechende "Abtrennung" zwischen den einzelnen Behandlungs-Stühlen bzw. Einzelräume haben. Eigentlich dürfte es solche Gemeinschafts-Behandlungsräume wegen der Schweigepflicht des Arztes eigentlich nicht zulässig sein, oder gibt es da Ausnahmen ? Die Gemeinschafts-Behandlungsräume waren mir damals als Teenager schon ziemlich unangenehm und heute ist das für mich ein absolutes No-Go. |
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