Thema: |
|
||
Autor: | makaimura | ||
Datum: | 16.10.17 14:55 | ||
Antwort auf: | Danke an euch... von Flöhchen | ||
>... >ich werde mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen und evtl. das BGB anbringen. Ist aber schon wirklich frustrierend das Teil jedes Mal noch kaputter geliefert zu bekommen :-( 2x ist gängig. Entspricht der Rechtssprechung und steht so im Gesetz. Wenn Du jetzt den Rücktritt erklärst (mit Verweis auf die BGB Paragraphen) und das Ding zurückschickst, bist Du raus. |
|||
< antworten > | |||