Thema:
Re:Nein, mittlerweile auch von Privatpersonen flat
Autor: Goldfisch
Datum:18.09.17 19:58
Antwort auf:Re:Nein, mittlerweile auch von Privatpersonen von Xtant

Das stimmt schon. Deswegen achten die Plattformen ja auch so darauf.

Dies stellte mit Urteil vom 07.08.2014 (Az. 6 U 54/14) auch das OLG Frankfurt a.M. fest und erklärte die Alterssichtprüfung für eine rechtsichere Authentifizierung des Empfängers für ungenügend.

Und das sagt übrigens DHL dazu:

DHL übernimmt keine Verantwortung und Gewähr dafür, dass der Service "Alterssichtprüfung" besondere gesetzliche Anforderungen über die Auslieferung der Sendungen (z.B. Jugendschutzgesetz) erfüllt. Es ist liegt in der Verantwortung des Absenders, die Versand- und Dokumentationsart zu wählen, die den gesetzlichen Anforderungen an den Sendungsinhalt entspricht.


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