Thema: |
|
||
Autor: | Moosmann | ||
Datum: | 27.07.17 21:42 | ||
Antwort auf: | Re:Lohnt sich hier eine Kündigungsschutzklage? von Gaius B. | ||
>>Rechtschutzversicherung brauchst Du keine, auch keinen Anwalt. In erster Verhandlung höchstens 15 Euro Schreibgebühr. Erledigt in der Regel auch das Arbeitsgericht bzw. das Büro wo Du Dich erkundigst. > >Sicher dass ich keinen Rechtsbeistand benötige? Habe absolut null Ahnung von der Juristerei bzw. dem Arbeitsrecht. Keine Erfahrung darin. Ist meine erste Kündigung. >Der (ehemalige) Arbeitgeber scheint aber ziemlich gewieft in solchen Dingen zu sein...drüben im Vertrieb ist schließlich nur ein einziges Kommen- und Gehen der Mitarbeiter... In der ersten Güteverhandlung nicht und zu 90% läuftz alles auf eine Abfindung drauf raus, d.H. 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, ab XX? Monat. Würde aber mehr fordern als was Du haben willst, der AG hasndelt dann eh schon runter... |
|||
< antworten > | |||