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Autor: | Gaius B. | ||
Datum: | 25.07.17 21:59 | ||
Antwort auf: | Re:Lohnt sich hier eine Kündigungsschutzklage? von _bla_ | ||
>Die Kriterien dabei sind Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und evt. Schwerbehinderung. Auch wenn du der jüngste Mitarbeiter bist, kommst du evt. trotzdem besser weg als einer deiner (Ex-)Kollegen, weil du bspw. länger im Unternehmen bist, vielleicht Kinder oder eine unterhaltsbedürftige Partnerin hast etc. Achso, dann habe ich die Arschkarte gezogen. Jüngster Mitarbeiter, kürzeste Betriebszugehörigkeit, ledig, keine Kinder. |
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