Thema:
Re:Nippon 2017 flat
Autor: RouWa
Datum:29.04.17 16:24
Antwort auf:Re:Nippon 2017 von Finn

>Was ist los?

Mein Ansatz war ein anderer. Wenn jemand deine Bilder ohne Lizenz für eigene Zwecke verwendet (zum Beispiel für die eiegene Website), ist es vollkommen legitim, wenn du den regulären Preis nachträglich in Rechnung stellst und einen Aufschlag nimmst.

Bei Fotos, die nicht kostenpflichtig lizensiert werden können, stellt sich mir immer die Frage, mit welchem Zweck sie veröffentlicht wurden. Wenn du die Bilder deines Japan-Aufenthalts verkaufen/lizensieren möchtest, ist dein Einwand berechtigt und es nachvollziehbar, dass die Bilder relativ klein sind.

Wenn du sie nicht lizensieren willst, verschließt sich mir der Sinn kleiner Fotos. Als Fotograf hast du automatisch das Urheberrecht an deinen Bildern. Nach deutschem Recht kann dir das niemand wegnehmen, weil das Urheberrecht (selbst kostenpflichtig) nicht übertragbar ist. Im Grunde können nur zwei Dinge passieren:

1. Einem Privatnutzer gefällt eines deiner Bilder und er speichert es lokal auf seiner Festplatte. Würde dich das bei nicht lizensierbaren Fotos stören? Falls ja, warum?

2. Jemand speichert eines deiner nicht lizensierbaren Bilder und nutzt es für eigene Zwecke ohne dich als Urheber zu bennenen; siehe oben. Dies ist nicht nicht in Ordnung (siehe oben), aber unter diesem Gesichtspunkt würde ich Bilder eben gar nicht erst in irgendeiner Art und Weise nutzbar online stellen.

Wenn ich Bilder ohne kommerzielle Gedanken hochlade, sind kleine Bilder IMO die mit Abstand schlechteste Wahl. Das ist so, als wenn ich ein Musikvideo drehe und das Video auf YouTube in 240p mit Musik in 32 kbit/s hochlade. Selbst wenn das Video und die Musik super sind, ist das Ausgabeformat schlecht. Bei Fotos ist es bei mir mittlerweile dasselbe. Wenn ich bei Google nach Bildern suche, wähle ich als Mindestgröße "groß". Warum sollte ich mir Bilder in Briefmarkengröße angucken?


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