Thema:
Re:Käufer will Rückgabe. Muss ich als Privatverkäufer... flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:18.02.17 22:35
Antwort auf:Re:Käufer will Rückgabe. Muss ich als Privatverkäufer... von Wurzelgnom

>>>>Musst du nicht zurücknehmen. Er soll sich wegen des Problems an den Hersteller wenden. Rücknahme als Privatverkäufer gibt es eigentlich nur wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, aber nicht bei Ware in ungeöffneter OVP.
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>>>Ich hab das selbst vor zig Jahren gekauft, d.h. sich an den Hersteller wenden dürfte nichts bringen. Eine Rechnung hab ich auch nicht. Es geht um 23 Euro + Versandkosten.
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>>>Letzendlich hab ich keine Lust auf Stress (Anwalt o.a.). Er hat es ebay gemeldet und ich hab ihm geschrieben das wenn ebay eine Rücknahme fordert ich dem dann folgen werde. Lieber so als sich damit abplagen. Jetzt warte ich erstmal ab was er bzw. ebay als nächstes schreibt
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>>Hmm, in dem Fall würde ich es wahrscheinlich auch zurücknehmen. Da spricht nach einigen Jahren schon Einiges dafür, dass es schlicht schon defekt war. Hast du es denn als Neuware verkauft?
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>Sollte man das als Käufer nicht wissen dass es ungeöffnet Risiken gibt?
>Selbst der MM muss geöffnete Filme und Spiele nicht zurücknehmen, da bezweifle ich dass es der Privatverkäufer tun muss wenn alles korrekt beschrieben ist.
>Wenn ich verschweißte Artikel verkaufe und der hat einen Kratzer, dann ist das nicht mein Problem.
>Wenn ich selbst ungeöffnete Ware von Privat kaufe, weiß ich um das Risiko und geh dem Verkäufer nicht auf den Sack.


Richtig, es gab aber bereits Urteile, wonach eine lange Zeit gelagerte Ware nicht als Neuware zu bezeichnen ist, auch wenn sie noch nicht genutzt wurde. Der Käufer geht bei Neuware davon aus, dass diese nicht schon Jahre gelagert wurde und entsprechend beschädigt sein kann.


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