Thema:
Re:Käufer will Rückgabe. Muss ich als Privatverkäufer... flat
Autor: ChRoM
Datum:18.02.17 11:18
Antwort auf:Re:Käufer will Rückgabe. Muss ich als Privatverkäufer... von X1 Two

>Musst du nicht zurücknehmen. Er soll sich wegen des Problems an den Hersteller wenden. Rücknahme als Privatverkäufer gibt es eigentlich nur wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, aber nicht bei Ware in ungeöffneter OVP.

Sure? Er hat ein (offenbar) defektes Gerät verkauft. Zumindest hier in Ö gilt Gewährleistung auch für Privatverkäufer, es sei denn, sie wurde schriftlich ausgeschlossen. "Rücknahme ausgeschlossen" reicht in dem Fall nicht, AFAIK, weil das bezieht sich ja nicht auf den Gewährleistungsfall.

Ich wäre da im Zweifelsfall vorsichtig. Nicht, dass der Käufer über seine Rechtschutzversicherung ein Anwaltsschreiben aufsetzen lässt und Rücknahme + Anwaltskostenübernahme verlangt. Es sei denn, die Rechtslage ist in Deutschland tatsächlich anders als in Ö.


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