Thema:
Leistungszulage bei Höherstufung im Tarifvertrag flat
Autor: Green Beret
Datum:07.09.15 16:59
Antwort auf:Der Job Thread: befördert oder gekündigt? von HaPe

Wie wird das üblicherweise gehandhabt?

Ich meine bei meinem AG was gehört zu haben von "fällt erstmal weg", was ja dann mit ziemlicher Sicherheit eine Gehaltsreduzierung trotz Höherstufung zur Folge hätte. Was schon rein motivationstechnisch ziemlich kacke wäre, weil man das Gefühl bekommt, dass es nicht vorwärts geht.

Kollege bei einer anderen Firma meinte was von pauschaler Reduzierung um ein paar Leistungspunkte, so dass dieser Effekt gerade so vermieden wird.

Ist das Vorgehen hier irgendwie tariflich geregelt oder hat mein AG theoretisch das Recht mich von der Leistungszulage her nach der Höherstufung bis zur nächsten Bewertung auf null zu setzen?

Und ist die nächste Leistungsbewertung dann sechs Monate nach Neueinstufung (wie bei der Ersteinstufung) oder erst wieder ein Jahr danach?


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