Thema:
Re:grundsätzliche Frage zu Firmenwagen flat
Autor: 17383
Datum:26.08.15 19:13
Antwort auf:Re:grundsätzliche Frage zu Firmenwagen von Matt

>Vorsicht! Wenn der Firmensitz in Luxemburg ist, darfst du den Wagen in D nicht privat nutzen, wenn er nicht in D eingeführt, sprich versteuert wird. Ziemlich schräg, ist aber so. Nicht mal einkaufen auf dem Nachhauseweg ist erlaubt. Da gibt es also einiges zu beachten. Am besten den Steuerberater fragen. Nicht, dass es nachher teuer wird, wenn du den Geldwerten Vorteil von Monaten bzw. Jahren nachzahlen musst. Hier in Südbaden kontrolliert der Zoll gezielt Schweizer Fahrzeuge und fahndet nach Fahrern die einen in der CH angemeldeten Firmenwagen nutzen. Ist nicht mit zu spaßen.

Ich denke, das liegt aber daran, dass Schweiz kein EU ist. Es besteht zudem ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg, dh ich zahle nur luxemburger Lohnsteuer. Ich mache in D auch gar keine Steuererklärung.


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