Thema:
Re:Mandatsniederlegung flat
Autor: Florian M.
Datum:21.07.15 07:41
Antwort auf:Re:Mandatsniederlegung von Melanie

>>Versuchen kann man es ja mal. Und wenns nicht funktioniert hat man immerhin klargestellt, dass man z.B. eine Verhandlungsstrategie fährt, mit der man nicht einverstanden ist, d.h. wenn die Zschäpe dann verurteilt wird können sie sich gegenüber neuen Mandaten darauf berufen, dass sie ja eigentlich nicht dahinterstanden. Oder so.
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>Na, ich weiss ja nicht. Vielleicht kann Flo hierzu mal was sagen. In den USA bestimme ich die Strategie, gerade im Strafverfahren, und nicht mein Mandant. Mein Mandant kann entscheiden, ob er irgendwelche Pleadeals mit der Staatsanwaltschaft machen will, nachdem ich ihn dazu berate. Oder ob er in Berufung gehen will. Ich schreibe dann aber die Dokumente fuer die Berufung. Welche Zeugen ich im Verfahren aufrufe usw, das ist alles meine Entscheidung. Natuerlich ist man als Anwalt meistens gut beraten, die Kommunikation mit dem Mandanten zu suchen.
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>Aber wenn ich einen Fall verliere, dann liegt das einzig und allein an mir und meiner Vorgehensweise und ich kann nicht hinterher behaupten, dass das der Mandant mit seiner Sturheit verbockt hat.


Mir fehlt ja bislang jegliche Praxiserfahrung, so dass ich dazu wenig sagen kann. Im Vergleich zu den USA kann ich nur sagen, dass die Anwälte in Deutschland weniger entscheidend sind, was aber nicht an einer stärkeren Rolle des Angeklagten/Mandanten liegt, sondern am Ermittlungsgrundsatz/Inquisitionsprinzip an deutschen Gerichten (das Gericht selbst will aktiv den Sachverhalt erforschen und beschränkt sich nicht auf das, was Staatsanwaltschaft und der Angeklagte und seine Anwälte vorlegen).

Im Fall von Zschäpe geht's ja nicht um einen Freispruch, sondern lediglich darum, ob sie Beihilfe zu den Morden geleistet hat oder Mittäterin ist. Wenn sie jetzt nicht plötzlich entgegen dem Rat ihrer Anwälte anfängt, selbst auszusagen, wird sie auf die Klärung dieser Frage nicht sonderlich viel Einfluss haben.


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