Thema:
Re:Kleiner Nachtrag flat
Autor: bill_bo
Datum:13.07.14 17:13
Antwort auf:Kleiner Nachtrag von Kiddo

>Er will jetzt angeblich per Gutachten nachforschen, ob der "Fehler" schon vor dem Verkauf vorlag und falls sich das dann herausstellen sollte, wird er sich Rechtsbeistand ins Boot holen…
>


Damit du haften musst müsste er schon nachweisen, dass du von dem Fehler wusstest und den Mangel wissentlich verschwiegen hast. Sollte ihm das gelingen wärst Du auch als Privatverkäufer nicht aus dem Schneider.

>Anwaltsdrohung.
>
>Das muss ein ziemlich funky Gutachten sein, was sowas retroaktiv feststellen kann… Mann mann mann…
>


Klar, Drohkulisse aufbauen, vielleicht gibt der andere ja nach.


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