Thema:
Re:Wie "gut" sind die Anwälte? flat
Autor: fianna
Datum:16.05.13 20:29
Antwort auf:Wie "gut" sind die Anwälte? von Super Sonic

>Sind ja alles Pflichtverteidiger, wenn ich das richtig mitbekommen hab. Werden da die erstbesten genommen, oder wie läuft das alles ab?

Ab dem Landgericht gehts gar nicht ohne Anwalt (notwendige Verteidigung) In der Regel wird einem dann angeboten einen Anwalt als Pflichtverteidiger zu benennen, nur wenn man das nicht tut, wird ein Pflichtverteidiger vom Amts wegen bestellt. Vorteil für den Anwalt ist, dass die Staatskasse erstmal die Gebühren verauslagt und sie sich nachträglich vom Verurteilten zurückholt. Das ist bei Straftätern nicht das schlechteste, weil die nicht immer flüssig sind, oder die Polizei gerade deren Hazienda und Zahlungsmittel kassiert hat.

>Und was ist wenn der Anwalt kein bock hat? Oder ist das Pflicht nicht so ernst zu nehmen.

Das ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt. Der Anwalt muss die Pflichtverteidigung annehmen.

In der Regel gibs bei den Landgerichten aber Listen mit Anwälten die sowas gerne übernehmen. Ein guter Draht zu einem Richter kann da schon helfen. Theoretisch könnte jeder Anwalt der hiesigen Kammer ausgewählt werden, macht natürlich keinen Sinn, weil man der ja auch andere Mandate und Verhandlung haben kann, also nimmt man eher einen von der Liste, denn das sind meist junge Anwälte die Zeit haben. Und Verhandlungstage vorm Landgericht sind notwendig für den Fachanwaltschein. Werden auch gar nicht so schlecht vergütet. Natürlich nicht vergleich mit dem was Spitzenanwälte verlangen.


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