Thema:
Re:edit Re:Nichts, aber auch nichts ist als Ebook flat
Autor: tak
Datum:14.10.11 23:24
Antwort auf:Re:edit Re:Nichts, aber auch nichts ist als Ebook von Kola



Wiki sagt:
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Übersetzungen gelten grundsätzlich als eigenständiges Werk. Für den Übersetzer gelten die gleichen Rechte wie für jeden anderen Urheber. Bei Übersetzungen und anderen Bearbeitungen urheberrechtlich geschützter Werke bleibt das Urheberrecht des Originals bestehen. Es ist also zu berücksichtigen, dass die Übersetzung grundsätzlich erst dann gemeinfrei wird, wenn sowohl der Autor als auch der Übersetzer mindestens 70 Jahre tot sind (bzw. der Veröffentlichung unter einer freien Lizenz zugestimmt haben
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[http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Urheberrecht#.C3.9Cbersetzungen]

EDIT: okay das hat der Matze schon geschrieben

Man könnte aber die russische Ausgabe ziehen (vorausgesetzt da gelten auch die 70 Jahre), sie übersetzen und bei Amazon als eigenes Werk einstellen :D

Wobei- das Buch kam doch erst nach dem Tod des Autors raus, bestimmt wurde da irgendwas verändert- zensiert/angepasst.
Aber- in Sowjetunion herrschten wohl andere Urheberrechtgesetze. Hui ist alles kompliziert ^^

Gott bewahre- eigentlich sollte man jedes gemeinfreie Werk geringfügig anpassen und veröffentlichen können! Sprich man nimmt eine gemeinfreie Ausgabe aus dem Netz, ändert paar Sätze und darf sich stolz als Verleger von Faust schimpfen und den Markt zuspammen.


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