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Autor: | Florian M. | ||
Datum: | 21.01.11 07:49 | ||
Antwort auf: | Re:Nein! von Blofeld | ||
>>>>Dann soll Wikileaks die Behörden informieren und die Liste nicht veröffentlichen. >>>> >>>>Bei Politikern ist das noch was anderes; bei Herrn Unternehmerhai X aus Y nicht. >>> >>>Und warum? >>>Welchen Rechtsanspruch hat denn ein Straftäter, öffentlich nicht angezeigt zu werden? >> >>[http://de.wikipedia.org/wiki/Persönlichkeitsrecht#Allgemeines_Pers.C3.B6nlichkeitsrecht] > >Und? >[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,676071,00.html] Wurde der Inhalt der CD veröffentlicht? |
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