Thema:
Re:Nein! flat
Autor: GPI
Datum:20.01.11 11:25
Antwort auf:Re:Nein! von Blofeld

>Wer sagt denn, dass sie die Konten veröffentlichen und nicht nur lediglich mitteilen, dass die Konten existieren?

Was in Prinzip erstmal nichts Illegales ist.

>Es geht um die Anlagen im Ausland.

Auch das ist erlaubt

>Ich finde nur nicht, dass Straftäter weiterhin anonym bleiben.

Ich bin aber deutlich gegen anprangern. Wikileaks hat weder das Recht noch die Möglichkeiten die Daten zu überprüfen. Das müssen die Gerichte und ähnliche Organe feststellen. Das ist unser Rechtssystem.

Eine solche Veröffentlichung in Zeiten von Google und Co. wäre Fahrlässig. Angenommen du hast ein Konto in Ausland (weil du da mal eine Zeit lang gewohnt hast) und jetzt bewirbst du dich. Dein Zukünftiger Chef googelt nach dir (ja, dürfen sie nicht, aber wen interessiert sowas) und findet dich in dieser Liste mit Straftätern wieder. Deine Bewerbungsmappe wird doch sofort geschlossen und beiseite gelegt.

Sowas geht einfach nicht!


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