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Autor: | Blofeld (deaktiviert) | ||
Datum: | 20.01.11 10:32 | ||
Antwort auf: | Re:Nein! von Florian M. | ||
>>>Dann soll Wikileaks die Behörden informieren und die Liste nicht veröffentlichen. >>> >>>Bei Politikern ist das noch was anderes; bei Herrn Unternehmerhai X aus Y nicht. >> >>Und warum? >>Welchen Rechtsanspruch hat denn ein Straftäter, öffentlich nicht angezeigt zu werden? > >[http://de.wikipedia.org/wiki/Persönlichkeitsrecht#Allgemeines_Pers.C3.B6nlichkeitsrecht] Und? [http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,676071,00.html] |
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