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Autor: | Florian M. | ||
Datum: | 20.01.11 09:49 | ||
Antwort auf: | Re:Nein! von Blofeld | ||
>>Dann soll Wikileaks die Behörden informieren und die Liste nicht veröffentlichen. >> >>Bei Politikern ist das noch was anderes; bei Herrn Unternehmerhai X aus Y nicht. > >Und warum? >Welchen Rechtsanspruch hat denn ein Straftäter, öffentlich nicht angezeigt zu werden? [http://de.wikipedia.org/wiki/Persönlichkeitsrecht#Allgemeines_Pers.C3.B6nlichkeitsrecht] |
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