Thema:
Re:Nein! flat
Autor: Blofeld (deaktiviert)
Datum:20.01.11 09:37
Antwort auf:Re:Nein! von Florian M.

>>>>[http://www.apotheken-umschau.de/multimedia/269/108/147/6065725457.jpg]
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>>>Hierzulande und in jedem anderen Rechtsstaat entscheiden immer noch Gerichte, ob eine Straftat begangen wurde. Und solange gilt die Unschuldsvermutung, inklusive Persönlichkeitsschutz. Wikileaks konterkariert mit der Veröffentlichung jedes rechtsstaatliche Empfinden und erinnert an Selbstjustiz.
>>
>>Wäre mir neu, dass wikileaks nun eigene Strafen verhängt und vollzieht.
>>Wikileaks zeigt einzig auf und damit an.
>>Was letztlich daraus gemacht wird, entscheiden noch immer die Staatsanwaltschaften.
>>Sollte nichts an der Sache dran sein, dann werden auch Gerichte darüber entscheiden.
>>Wo da die Rechtstaatlichkeit auf der Strecke bleibt ist mir ein Rätsel.
>
>Dann soll Wikileaks die Behörden informieren und die Liste nicht veröffentlichen.
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>Bei Politikern ist das noch was anderes; bei Herrn Unternehmerhai X aus Y nicht.


Und warum?
Welchen Rechtsanspruch hat denn ein Straftäter, öffentlich nicht angezeigt zu werden?


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname