Thema:
Nein! flat
Autor: Blofeld (deaktiviert)
Datum:20.01.11 08:45
Antwort auf:Re:Straftat und Ordnungswidrigkeiten? von Michel Wehling

>>[http://www.apotheken-umschau.de/multimedia/269/108/147/6065725457.jpg]
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>Hierzulande und in jedem anderen Rechtsstaat entscheiden immer noch Gerichte, ob eine Straftat begangen wurde. Und solange gilt die Unschuldsvermutung, inklusive Persönlichkeitsschutz. Wikileaks konterkariert mit der Veröffentlichung jedes rechtsstaatliche Empfinden und erinnert an Selbstjustiz.


Wäre mir neu, dass wikileaks nun eigene Strafen verhängt und vollzieht.
Wikileaks zeigt einzig auf und damit an.
Was letztlich daraus gemacht wird, entscheiden noch immer die Staatsanwaltschaften.
Sollte nichts an der Sache dran sein, dann werden auch Gerichte darüber entscheiden.
Wo da die Rechtstaatlichkeit auf der Strecke bleibt ist mir ein Rätsel.


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