Thema:
Re:Straftat und Ordnungswidrigkeiten? flat
Autor: Michel Wehling (deaktiviert)
Datum:19.01.11 18:04
Antwort auf:Straftat und Ordnungswidrigkeiten? von Blofeld

>[http://www.apotheken-umschau.de/multimedia/269/108/147/6065725457.jpg]

Hierzulande und in jedem anderen Rechtsstaat entscheiden immer noch Gerichte, ob eine Straftat begangen wurde. Und solange gilt die Unschuldsvermutung, inklusive Persönlichkeitsschutz. Wikileaks konterkariert mit der Veröffentlichung jedes rechtsstaatliche Empfinden und erinnert an Selbstjustiz.


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