Thema:
Re:Greift US-Recht im Ausland? flat
Autor: thestraightedge
Datum:17.12.10 18:41
Antwort auf:Re:Greift US-Recht im Ausland? von Melanie

Melanie, wenn Du nicht auch eigentlich ein Mann bist wie dieser DS_Nadine Fritze, dann liebe ich Dich.


>> Da frag ich mich: Wie kann ein australischer Staatsbürger der im Ausland ein US-Gesetz gebrochen haben soll von den USA überhaupt belangt werden? Seit wann greift US-Recht im Ausland? Gibt's dazu eine Rechtsgrundlage? Wie stellen die sich das vor?
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>Die stellen sich das folgendermassen vor:
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>Wie ja allgemein bekannt, hat Assange (Wikileaks lassen wir mal aussen vor, weil es keinen interessiert, hinter einer Corporation herzujagen)diverse US Geheimdokumente veroeffentlicht. Das sind wohl die allgemein anerkannten Fakten, darum muss man sich ja eher nicht streiten. Die USA argumentieren jetzt, dass durch diese Veroeffentlichung Schaden entstanden ist - diverse Personen wurden gefaehrdet usw usw usw...
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>Desweiteren ueberlegen sie, dass solch ein Vorgehen vom Herrn Assange strafbar ist. Dafuer brauchen sie dann eine Grundlage, derer haben sie im Moment zwei. Einmal ist das die gute alte Conspiracy (bedenke hier dass der Straftatbestand Conspiracy in den USA sich nicht unbedingt mit dem Straftatsbestand Verschwoerung in Deutschland deckt.) und zum anderen waere das ein Verstoss gegen den Espionage Act (U.S.C. 18, § 793(e). Die Conspiracy wuerden sie wahrscheinlich an Assanges Kontakt mit dem Gefreiten Manning aufhaengen. Der Verstoss gegen den Espionage Act ist etwas schwierig, da es da nur einen Fall gibt, wo die Regierung versucht hat, Leute, die Informationen erhalten haben, strafrechtlich zu verfolgen und damit klaeglich gescheitert sind.
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>Hier greifen dann auch noch Probleme mit dem 1st Amendment, dass ist der beruehmte 'Freedom of Speech' Zusatz in der US Verfassung, welches Assanges Verhalten schuetzen koennte. Hier kommt es dann eben darauf an, ob Assange als Journalist angesehen wird oder eben nicht. Wenn ja, dann ist definitiv das 1st Amendment in Betracht zu ziehen. Wenn nein, tja...und da scheiden sich eben schonmal die Geister.
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>So, da hast Du nun erstmal die Straftaten. Jetzt ist natuerlich die Frage, wie bekommen die USA denn jetzt legal einen auslaendischen Buerger in ihren Gerichtssaal, wenn der eigentlich gar nichts in den USA gemacht hat?
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>Hier greift naemlich jetzt das 14te Amendment. Das ist der auch eher bekannte 'Due Process'. Hier geht es darum, dass eben keiner einfach mal so von den lieben Gerichten belangt werden darf, wenn sie ihm nicht ordnungsgemaess darlegen, warum sie ihn denn anklagen wollen. Im Grunde laeuft das auf den guten alten Sheriff hinaus, der zu einem Haus hinfaehrt und da dann die 'Papers' an die Tuer nagelt, die darlegen, dass sich derjenige, der da wohnt, gefaelligst am Dienstag im Gericht einzufinden hat. Wenn der Herr Assange jetzt irgendwo wohnt, wo der Sheriff nicht hinkann, dann kann er dem auch nichts an die Tuer nageln und somit kann kein Gericht dem Herrn Assange den Prozess machen. Du kannst Dir ja vorstellen, dass solch ein Vorgehen im 21ten Jahrhundert nicht mehr so aktuell ist.
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>Deswegen haben sich die Gerichte und Gesetzgeber etwas anderes ueberlegt. Und das sind die sogenannten Kontakte mit einem Staat/Land, die den guten alten Sheriff ersetzen koennen und die Bedingungen fuer Due Process erfuellen koennen. Und das geht grundsaetzlich so:
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>Die USA sagen, dass Assange eben Kontakte mit den USA hatte. Das waeren zB irgendwelche Server, die vielleicht in den USA stehen. Das waeren zB Telefonanrufe, wo er mit jemandem in den USA verhandelt hat. Zuguterletzt darf man nicht vergessen, dass es ja laut USA auch durchaus Schaeden durch sein Verhalten gegeben hat. Daraus schlussfolgern sie dann, dass sich Assange praktisch freiwillig in ihre Gerichtbarkeit begeben hat und sie deshalb keinen fetten Sheriff mehr brauchen.
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>So. Jetzt haben sie das alles, aber er ist ja immer noch im Ausland und kann somit nicht in den US Gerichtssaal. Da hoffen sie jetzt eben, dass er ausgeliefert wird. Manche Laender wuerden das wohl tun, andere nicht, weil es eben ziemlich klar ist, dass es hier um einen politischen Prozess geht. Da liefert man nicht so gerne aus. Die andere Moeglichkeit ist, Jack Bauer da hinzuschicken und Assange abzuholen. Das waere natuerlich illegal, haha, aber das interessiert wahrlich keinen und vor allem nicht das Gericht, dem er vorgefuehrt wird. Das waere aber natuerlich ein PR Super Gau und ich weiss nicht, ob Obama das politisch ueberleben wuerde.
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>Ich bin mir ziemlich sicher, dass Assange von den USA angeklagt wird, alleine aus politischen Gruenden. Das Problem ist eben, wenn sie das tun und ihn dann auch wirklich verurteilen, dann schaffen sie einen gefaehrlichen Praezedenzfall, der die Pressefreiheit abwuergen kann. Das waere nicht so gut und darueber ist sich natuerlich auch die Justiz hier im Klaren. Deswegen denke ich nicht, dass es jemals zu einer Verurteilung kommt.
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>Melanie
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