Thema:
Re:Greift US-Recht im Ausland? flat
Autor: Melanie
Datum:17.12.10 16:18
Antwort auf:Re:Greift US-Recht im Ausland? von Kola

>Das ist in Deutschland ja sogar leider teilweise der Fall; das First Amendment schützt die Kommunikationsfreiheiten ja umfassend in einer einzelnen Vorschrift, in D wird differenziert und zum Beispiel die Versammlungsfreiheit einzeln gewährleistet und zwar nur für Deutsche ("Alle Deutschen...").
>


Tja, und hier drueben ist es eben wieder Auslegungssache. Eigentlich sollte das 1st Amendment alle schuetzen, aber wie immer gilt, das manche Tiere gleicher sind als andere. Konservative Zeitgenossen finden, dass die Verfassung eben nur fuer US Buerger gilt. Naja...

>Ah, interessant. "Clear and present danger", NYT vs Sullivan oder Hustler vs Falwell sind mir sogar ein Begriff, aber vom Zusammenspiel mit dem Strafrecht weiss ich fast gar nichts. Wie kommt's, dass Du Dich damit auskennst? Beruflich?

Lies doch mal, zum Einschlafen, New York Times Co. v. United States. Ehhh, das ist....403 U.S. 713 (1971). Gibt's bestimmt bei den ueblichen Verdaechtigen, wenn Du's nicht findest, sag Bescheid und ich schick Dir die Entscheidung.

Und ja, ich verdien mittlerweile mit so Krams ein paar Taler.

Melanie


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