Thema:
Re:Greift US-Recht im Ausland? flat
Autor: Kola
Datum:17.12.10 16:06
Antwort auf:Re:Greift US-Recht im Ausland? von Melanie

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>>Nur interessehalber: Warum kommt es darauf an, ob Assange Journalist ist oder nicht? Mir sagt jetzt nur der 'double standard' etwas (größerer Schutz für politische Rede), Grundrechtsträger ist aber grundsätzlich jeder. Gibt es etwas einen Präzedenzfall, der dann eine Strafbarkeit ausschließen könnte oder wo ist der Aufhänger?
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>Du siehst das schon richtig, Freedom of Speech greift ja im Prinzip fuer jeden nach der US Verfassung. (Obwohl da jetzt auch schon wieder gemunkelt wird, dass es doch bitteschoen nur fuer US Buerger gelten sollte...*spei*).


Das ist in Deutschland ja sogar leider teilweise der Fall; das First Amendment schützt die Kommunikationsfreiheiten ja umfassend in einer einzelnen Vorschrift, in D wird differenziert und zum Beispiel die Versammlungsfreiheit einzeln gewährleistet und zwar nur für Deutsche ("Alle Deutschen...").

>Das interessante hier sind aber wieder die Praezedenzfaelle, in denen Journalisten durch das 1st Amendment geschuetzt worden sind. Einer ist zB die Pentagon Papers Entscheidung aus den 70ern. Journalisten geniessen keine Sonderstellung in dem Sinne, aber wenn jetzt ein Gericht den Assange verurteilt und es klar ist, dass er ein Journalist ist, dann haben wir eben zum ersten Mal einen Praezedenzfall, wo die Regierung einen Journalisten verurteilt. Das heisst dann, dass die Regierung praktisch auch die NY Times usw an den Pranger stellen muss. Und das waere natuerlich etwas...tja...

Ah, interessant. "Clear and present danger", NYT vs Sullivan oder Hustler vs Falwell sind mir sogar ein Begriff, aber vom Zusammenspiel mit dem Strafrecht weiss ich fast gar nichts. Wie kommt's, dass Du Dich damit auskennst? Beruflich?


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