Thema:
Re:Greift US-Recht im Ausland? flat
Autor: Melanie
Datum:17.12.10 15:55
Antwort auf:Re:Greift US-Recht im Ausland? von Kola


>Nur interessehalber: Warum kommt es darauf an, ob Assange Journalist ist oder nicht? Mir sagt jetzt nur der 'double standard' etwas (größerer Schutz für politische Rede), Grundrechtsträger ist aber grundsätzlich jeder. Gibt es etwas einen Präzedenzfall, der dann eine Strafbarkeit ausschließen könnte oder wo ist der Aufhänger?

Du siehst das schon richtig, Freedom of Speech greift ja im Prinzip fuer jeden nach der US Verfassung. (Obwohl da jetzt auch schon wieder gemunkelt wird, dass es doch bitteschoen nur fuer US Buerger gelten sollte...*spei*).

Das interessante hier sind aber wieder die Praezedenzfaelle, in denen Journalisten durch das 1st Amendment geschuetzt worden sind. Einer ist zB die Pentagon Papers Entscheidung aus den 70ern. Journalisten geniessen keine Sonderstellung in dem Sinne, aber wenn jetzt ein Gericht den Assange verurteilt und es klar ist, dass er ein Journalist ist, dann haben wir eben zum ersten Mal einen Praezedenzfall, wo die Regierung einen Journalisten verurteilt. Das heisst dann, dass die Regierung praktisch auch die NY Times usw an den Pranger stellen muss. Und das waere natuerlich etwas...tja...

Vom Strafrecht her ist es nicht relevant, ob er Journalist ist oder nicht. Naja, nicht relevant ist auch wieder falsch, weil es da wieder Unterschiede mit dem 'Burden of Proof' gibt, aber ich muss heute noch was arbeiten... :D

Melanie


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