Thema:
Re:Greift US-Recht im Ausland? flat
Autor: Kola
Datum:17.12.10 14:23
Antwort auf:Re:Greift US-Recht im Ausland? von ChRoM

>>Denk doch zum Beispiel mal an die Entführung von Eichmann oder andere bekanntere Fälle...
>
>Kein gutes Beispiel weil rein juristisch ganz klar illegal wenn mich nicht alles täuscht.


Die Extraktion, aber nicht das Ansichziehen des Falles an sich. Da hat jeder Staat seit Tokio & Nürnberg Jurisdiktion und genau darum ging es mir. Und das gilt nicht nur für derartig schwere Fälle wie diesem, s.u.


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