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Autor: | Kola | ||
Datum: | 17.12.10 14:23 | ||
Antwort auf: | Re:Greift US-Recht im Ausland? von ChRoM | ||
>>Denk doch zum Beispiel mal an die Entführung von Eichmann oder andere bekanntere Fälle... > >Kein gutes Beispiel weil rein juristisch ganz klar illegal wenn mich nicht alles täuscht. Die Extraktion, aber nicht das Ansichziehen des Falles an sich. Da hat jeder Staat seit Tokio & Nürnberg Jurisdiktion und genau darum ging es mir. Und das gilt nicht nur für derartig schwere Fälle wie diesem, s.u. |
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