Thema:
Re:Greift US-Recht im Ausland? flat
Autor: Kola
Datum:17.12.10 13:33
Antwort auf:Re:Greift US-Recht im Ausland? von bickid

>>>Da frag ich mich: Wie kann ein australischer Staatsbürger der im Ausland ein US-Gesetz gebrochen haben soll von den USA überhaupt belangt werden? Seit wann greift US-Recht im Ausland? Gibt's dazu eine Rechtsgrundlage? Wie stellen die sich das vor?
>>
>>Die Rechtsgrundlage ist deren Strafgesetzbuch (und womöglich sogar das Völkerstrafrecht, weiss ich nicht genau). Schau mal ins deutsche StGB: Das beansprucht auch strafrechtliche Jurisdiktion für einige Auslandstaten, die sich gegen inländische Rechtsgüter richten. Zum Beispiel eben auch beim Hochverrat. Da ist es einerlei, wo und von wem die Tat begangen wird.<
>
>Wie kann den ein Nicht-Ami Hochverrat an Amerika begehen? :D


Warum sollte Verrat notwendigerweise an die Staatsbürgerschaft gekoppelt sein? Beachte auch die Art & Weise wie "Verrat" definiert ist. Ich habe das Beispiel aber auch nur genommen, weil es um Assange ging. Schau einfach mal hier rein:
[http://dejure.org/gesetze/StGB/5.html]


< antworten >