Thema:
Re:Greift US-Recht im Ausland? flat
Autor: Rofel Wodring
Datum:17.12.10 12:52
Antwort auf:Re:Greift US-Recht im Ausland? von Michel Wehling



>Der zweite Punkt ist der, wenn man den Mächtigen schon auf die Füße tritt, dann weiß man, dass es Konsequenzen hat. Also bleibt man anonym. Das konnte er aber offensichtlich mit seinem Ego nicht vereinbaren.

Bitte? Seine Bekanntheit ist einer der Hauptgründe dafür, dass er nicht so einfach in irgendein Loch eingekerkert werden kann.


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