Thema:
Re:Greift US-Recht im Ausland? flat
Autor: fianna
Datum:17.12.10 09:58
Antwort auf:Greift US-Recht im Ausland? von ChRoM

>Laut Medienberichten suchen die USA ja verzweifelt nach einer Möglichkeit Assange anzuklagen. Blöderweise hat er kein US-Gesetz gebrochen. Außer eventuell "Anstiftung zum Geheimnisverrat", was man ihm jetzt scheinbar anzuhängen versucht. Da frag ich mich: Wie kann ein australischer Staatsbürger der im Ausland ein US-Gesetz gebrochen haben soll von den USA überhaupt belangt werden? Seit wann greift US-Recht im Ausland? Gibt's dazu eine Rechtsgrundlage? Wie stellen die sich das vor?

Die Erlassen einen Haftbefehl in den USA. Dann machen sie Druck das er ausgeliefert wird und wenn er in den USA ist, kann er auch angeklagt werden. Sehe darin keinen Widerspruch. Das passiert doch auch z.B. bei Hackern die im Ausland ihre Tat begehen. Oder Planung von Terrorangriffen usw. Kommt auch auf das Gesetz an. Bei Vergehen die sich gegen den Staat richten und das versuchen sie ja zu kontruieren, ist das Opfer der Tat der Staat selbst, also kann man ihn auch verurteilen. Theoretisch könnte man die amazon Geschichte benutzen, denn kurzzeitig wurde Wikileaks auf Servern eines US Unternehmens gehostet und müsste somit auch unter US Jurisdiktion fallen. Hängt eben vom Gesetz ab.


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