Thema:
Re:Greift US-Recht im Ausland? flat
Autor: Michel Wehling (deaktiviert)
Datum:17.12.10 09:32
Antwort auf:Greift US-Recht im Ausland? von ChRoM

>Laut Medienberichten suchen die USA ja verzweifelt nach einer Möglichkeit Assange anzuklagen. Blöderweise hat er kein US-Gesetz gebrochen. Außer eventuell "Anstiftung zum Geheimnisverrat", was man ihm jetzt scheinbar anzuhängen versucht. Da frag ich mich: Wie kann ein australischer Staatsbürger der im Ausland ein US-Gesetz gebrochen haben soll von den USA überhaupt belangt werden? Seit wann greift US-Recht im Ausland? Gibt's dazu eine Rechtsgrundlage? Wie stellen die sich das vor?

Das Problem ist einfach, dass Assange nicht in seiner Heimat ist. Wenn er in Australien säße könnte ihm das alles egal sein, denn von dort dürfte er nicht ausgeliefert werden.

Der zweite Punkt ist der, wenn man den Mächtigen schon auf die Füße tritt, dann weiß man, dass es Konsequenzen hat. Also bleibt man anonym. Das konnte er aber offensichtlich mit seinem Ego nicht vereinbaren.


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