Thema:
Re:Greift US-Recht im Ausland? flat
Autor: Florian M.
Datum:17.12.10 09:29
Antwort auf:Greift US-Recht im Ausland? von ChRoM

>Laut Medienberichten suchen die USA ja verzweifelt nach einer Möglichkeit Assange anzuklagen. Blöderweise hat er kein US-Gesetz gebrochen. Außer eventuell "Anstiftung zum Geheimnisverrat", was man ihm jetzt scheinbar anzuhängen versucht. Da frag ich mich: Wie kann ein australischer Staatsbürger der im Ausland ein US-Gesetz gebrochen haben soll von den USA überhaupt belangt werden? Seit wann greift US-Recht im Ausland? Gibt's dazu eine Rechtsgrundlage? Wie stellen die sich das vor?

Es "wirkt" ja auch in den USA.


< antworten >