Thema:
Re:Gehst du weiter vor? flat
Autor: Gleylancer
Datum:18.11.10 17:50
Antwort auf:Gehst du weiter vor? von HaPe

Heute kam ein Anruf, daß man das Geld nicht zurückerstatten könne/wolle.

Ich habe dann einfach gedroht, daß ich mich gegen zukünftige Rechnungen, egal ob Handy oder Festnetz wehren werde.

Die gute Frau hat gleich gemerkt, daß ich mich da nicht "beraten" lasse und hat das Gespräch freundlich beendet.

Rechnungen und Mahnungen werde ich einige Wochen lang sammeln, dann schriftlich nochmal dagegen Widerspruch einreichen und auf das Inkassounternehmen warten, welches ebenfalls einen Widerspruch an die Backe bekommt.

Klagen oder einen Anwalt einschalten werde ich nicht. Solange wir nicht "mehr bezahlen" als ursprünglich für die Gesamtaktion von mir ausgerechnet, sehe ich auch keinen Grund dafür.

>Habe naemlich einen aehnlichen Fall: eine Position wurde geraume Zeit doppelt berechnet. Leider habe ich nur Zugriff auf die letzten 12 Monate aber ich koennte jede RE (gegen knapp 2 EUR Gebuehr) anfordern.
>
>"Kulanterweise" moechte man mir aber die letzten drei Monate gutschreiben. Die anderen, unberechtigten Gebuehren, leider nicht.
>
>Aus TKG §45 werde ich nicht ganz schlau:
>
>"Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden."
>
>Danach kann ich keine RE mehr beanstanden?


Ich würde das so auslegen, kann aber sein, daß es da noch weitere Gesetze gibt, die relevant sind. Ich frage mich, warum Dir das nicht eher aufgefallen ist?

Daß man da kulanterweise nicht alles zurückerstattet oder mindestens eine Gutschrift veranlasst finde ich aber auch schon ziemlich dreist.


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