Thema:
Re:Dinge an Nachmieter verkaufen flat
Autor: Spaceace
Datum:16.09.09 23:42
Antwort auf:Dinge an Nachmieter verkaufen von K4l

>Wenn man einem Nachmieter ein paar Dinge verkaufen will (Sat-Schüssel, Vorhänge), sollte man dies auch irgendwie schriftlich regeln? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

In dem Moment wo er besichtigt und zusagt, würd ich sagen.
>
>Wär halt doof, wenn der potenzielle Nachmieter bei der Besichtigung sagt "Kauf ich ab", sich aber, wenn er "ausgewählt" wurde, umentscheidet und ich darauf sitzen bleib. Sollte man sowas in den Mietvertrag aufnehmen (mit dem ich ja eigtl. nix zu tun hab)?


Vor allem Regelt dieser das NEUE Mietverhältnis und berührt deinen Verkauf soviel wie vdL an Kompetenz beweisst.


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