Thema:
I wanna dance! On his face! nt flat
Autor: seBADoh
Datum:29.06.09 23:03
Antwort auf:Horni vs. Niggemeier von Vetinari

>[http://www.stefan-niggemeier.de/blog/hornauer-niggemeier/]
>
>„Sie werden dann wegen Beleidigung und übler Nachrede verurteilt werden und damit vorbestraft sein. Die Geldstrafe wird sie empfindlich treffen im Hinblick auf die wirtschaftliche Stellung unseres Mandanten und seinen Umsätzen.”


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