Thema:
Horni vs. Niggemeier flat
Autor: Vetinari
Datum:29.06.09 21:06
Antwort auf:Kanal Telemedial: Thomas G. Hornauer und sein TV-Sender von LMS

[http://www.stefan-niggemeier.de/blog/hornauer-niggemeier/]

„Sie werden dann wegen Beleidigung und übler Nachrede verurteilt werden und damit vorbestraft sein. Die Geldstrafe wird sie empfindlich treffen im Hinblick auf die wirtschaftliche Stellung unseres Mandanten und seinen Umsätzen.”


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